Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?

Haftpflichtversicherung als Pflicht?Viele fragen sich, ob generell die Pflicht besteht, eine Haftpflicht abzuschließen. Dabei muss man jedoch zwischen den unterschiedlichen Arten von Haftpflichtversicherungen unterscheiden, um die Frage ausreichend sinnvoll beantworten zu können. Im Normalfall versteht man unter einer Haftpflichtversicherung die sogenannte Privathaftpflicht, die nicht zu den Pflichtversicherungen zählt. Dennoch gibt es bestimmte Haftpflichtversicherungen, die sehr wohl Pflicht sind und unter entsprechenden Bedingungen unbedingt abgeschlossen werden müssen. Beispiele für Versicherungen, die zur Pflicht erklärt wurden, sind die unter anderem die Kfz-Haftpflicht, die jeder Fahrzeughalter benötigt und die Haftpflicht für Sportschützen, die alle Personen mit Waffenschein vorweisen müssen.

Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht

Die gesetzlich festgelegte Haftpflicht zwingt jeden Verursacher eines Schadens, egal ob Personen- oder Sachschäden, zu entsprechendem Ausgleich. In der Regel sind damit finanzielle Forderungen gemeint, mit denen Schadensfälle reguliert werden. Allerdings gibt es keine Pflicht, bestimmte Bereiche des Lebens versicherungstechnisch abzusichern. Darunter fällt unter anderem auch die private Haftpflichtversicherung, die immer noch freiwillig ist. Die Tatsache, dass es sich bei der privaten Haftpflicht um keine Pflichtversicherung handelt, suggeriert eventuell ein niedriges Schadensrisiko. Dennoch sollte eine Privathaftpflicht, insofern noch nicht geschehen, dringend abgeschlossen werden. Denn im Fall der Fälle birgt ein fehlender Versicherungsschutz enorme finanzielle Risiken. Beispiele für Privathaftpflichtschäden gibt es viele. In der Tat gibt es weitaus mehr mögliche Szenarien, als man sich vorstellen mag.

Da man als Verursacher per Gesetz gezwungen wird, alle verursachten Schäden zu begleichen, sind die sich entwickelnden Kosten kaum abzuschätzen. Bei Unfällen und andere Missgeschicken müssen nicht nur die direkten Sach- oder Personenschäden vom Verursacher getragen werden, sondern auch eventuelle Folgekosten, die aus dem Unfall resultieren und auf die die Opfer des Ereignisses einen Anspruch haben. Fehlender Versicherungsschutz im Sinne einer privaten Haftpflichtversicherung hat schon so manch einen finanziell ruiniert und in die Privatinsolvenz getrieben. Aus diesem Grunde ist es trotz fehlender Pflicht auch unbedingt anzuraten, eine Privathaftpflicht abzuschließen. Die Kosten für einen entsprechenden Versicherungsschutz sind äußerst gering und stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Schäden und Forderungen, die durch Unfälle und dergleichen entstehen können.