Haftpflichtversicherung für Wassersport / Wassersporthaftpflichtversicherung

Wissenswertes zur Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge

Haftpflichtversicherung für WassersportUnfälle und tragische Unglücke passieren meist dann, wenn man am wenigsten damit rechnet. Ein besonders hohes Risiko besteht naturgemäß bei sportlichen Aktivitäten. Vor allem sehr spezielle und gefährliche Sportarten gehen mit einem erhöhten Unfallrisiko einher. Dazu gehören auch einige Wassersportarten, wie z.B. Jetski oder Wasserski. Aber auch das ganz normale Führen von Booten stellt für andere Bootsfahrer, Badegäste oder Schwimmer eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Um derartige Risiken zumindest finanziell abzusichern, bieten die Versicherer ihren Kunden eine spezielle Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge an. Diese sogenannte Wassersporthaftpflichtversicherung deckt das Führen von Wassersportgeräten im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht ab.

Wozu benötigt man eine separate Wassersporthaftpflicht?

Die gesetzlich geregelte Haftpflicht gilt selbstverständlich auch auf dem Wasser. Dementsprechend haftet derjenige, der Schäden beim Wassersport bzw. beim Führen von Booten verursacht. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz muss der Verursacher die Kosten der Wiedergutmachung selbst tragen.

Da es sich bei Unfällen auf Gewässern neben der reinen Sachbeschädigung (z.B. andere Boote, Yachten etc.) mit hoher Wahrscheinlichkeit auch um Personenschäden handelt, stellt der Wassersport für jeden Begeisterten eine recht große Gefahr dar. Denn Personenschäden können durchaus Schadenersatzansprüche zur Folge haben, welche in bestimmten Fällen (meist bei Folgeschäden oder mehreren betroffenen Personen) die Millionengrenze überschreiten. Im Rahmen von Personenschäden fallen in der Regel nicht nur die Kosten für ärztliche Behandlungen an. Auch Schmerzensgeld und mögliche Verdienstausfälle des Geschädigten (die Folge des Unfalls sind) müssen ggf. vom Verursacher der entsprechenden Wassersportaktivität getragen werden. Umso wichtiger ist im Schadensfall eine ausreichende Absicherung. Wie im sonstigen privaten Bereich kann auch für den Bereich des Wassersports eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, eben eine spezielle Wassersporthaftpflichtversicherung, die die Gefahren im Umgang mit Wasserfahrzeugen absichert.

Wer bereits über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, ist nicht auf der sicheren Seite. Die meisten Versicherer schließen hierbei Unfälle, die mit motorisierten Wassersportgeräten geschehen, schlicht und ergreifend aus. Nicht motorisierte Wasserfahrzeuge und Geräte wie Ruderboote ohne Motor, Surfbretter und dergleichen sind hingegen in der Regeln Bestandteil der privaten Haftpflicht. Im Zweifelsfall, und um einfach auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihren Versicherer auf das verwendete Wassersportgerät ansprechen.

Besonderheiten und Leistungen der Wassersporthaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge begleicht alle aus der gesetzlichen Haftpflicht entstehenden berechtigten Forderungen, insofern ein Unfall mit dem entsprechenden Wassersportgerät für Ersatzansprüche sorgt. Selbstverständlich dürfen diese Forderungen lediglich aus unbeabsichtigten, versehentlichen Schäden resultieren. Daher können Schäden, die durch Absicht bzw. vorsätzliches Handeln (abzugrenzen von grober Fahrlässigkeit) verursacht wurden, im Normalfall nicht über die Haftpflichtversicherung geregelt werden.

Grundsätzlich ist die Wassersporthaftpflicht nicht nur auf den Halter des Wassersportgerätes begrenzt, sondern schließt auch andere Personen, die berechtig sind, das jeweilige Fahrzeug oder Gerät zu bedienen, mit ein. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, Italien und der Schweiz, zählt die Wassersporthaftpflicht zu den Pflichtversicherungen. In Deutschland ist diese Absicherung allerdings freiwillig.

Bei Abschluss einer Wassersporthaftpflicht wird eine maximale Versicherungssumme festgelegt, deren Höhe je nach Anbieter unterschiedlich sein kann. Meist bewegt sich diese im Bereich um 5 Millionen Euro. Grundsätzlich gilt: Eine möglichst hohe Deckungssumme ist vorteilhaft für den Versicherten. Denn Schäden werden auch beim Wassersport nur bis zum Erreichen dieses festgelegten Maximalbetrages beglichen. Höhere Forderungen sind dann nicht mehr abgedeckt und müssen ggf. selbst getragen werden. Dabei gilt die festgelegte Versicherungssumme grundsätzlich für jeden einzelnen Schadensfall erneut. Einen zeitlichen Rahmen gibt es dabei nicht. Kommt es beispielsweise zu mehreren Unfällen innerhalb eines Jahres, dann gilt die vereinbarte Versicherungssumme für jeden versicherten Schaden separat.

Genau wie bei anderen Haftpflichtversicherungen bietet die Wassersporthaftpflichtversicherung ihren Versicherten einen sogenannten passiven Rechtsschutz (siehe auch: passive Rechtsschutzfunktion). Da nicht jeder beliebige Anspruch von der Versicherung beglichen, sondern eine eingehende Forderungsprüfung vorgenommen wird, besteht ein gewisser Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer. Die Zahlung unberechtigter Forderungen lehnt die Versicherung ab. Selbstverständlich dienen derartige Maßnahmen vorrangig dem Versicherungsunternehmen. Doch auf diese Weise schützt der Anbieter auch seinen Versicherten vor weiteren Unannehmlichkeiten. Die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen erfolgt notfalls auch auf juristischem Wege ab. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge anstelle des Versicherungsnehmers. Auch Folgekosten eines Gerichtsprozesses - zum Beispiel die Kosten für Anwalt und Gutachter - wären finanziell abgesichert. Eine separate Rechtsschutzversicherung muss der Versicherte dann nicht bemühen.

Die Wassersporthaftpflicht und die gewerbliche Vermietung von Wassersportgeräten

Es ist wichtig zu wissen, dass Wassersporthaftpflichtversicherungen in der Regel lediglich den privaten Eigengebrauch von Wassersportgeräten versichern. Wer Wasserfahrzeuge vermietet und sich gegen daraus resultierende Schäden absichern möchte, der benötigt andere Versicherungen. So kann es zum Beispiel sein, dass durch einen technischen Defekt am Sportgerät Mieter oder andere Menschen zu Schaden kommen. Solch ein Fall wäre über eine gängige Wassersporthaftpflichtversicherung nicht abgesichert.

Kosten einer Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge

Die Kosten einer Wassersporthaftpflicht sind natürlich abhängig vom jeweiligen Wassersportgerät und dessen Leistung. Preislich siedelt sich die Wassersporthaftpflichtversicherung jedoch eher im unteren Bereich an. Allerdings gehört sie für die entsprechende Zielgruppe  - neben der privaten Haftpflicht - zu den wichtigsten Versicherungen. Gemessen an der Höhe möglicher Schäden und ihrem geringen Jahrespreis sollte kein Wassersportler aus Kostengründen auf diese Absicherung verzichten.