Haftpflichtversicherung für Pferde / Pferdehaftpflicht

Haftpflichtversicherung für PferdeNicht nur Menschen, sondern auch Tiere sollten ausreichend gegen Schäden, die sie verursachen könnten, versichert sein. Hierzu zählen neben Haustieren wie Katzen oder Hunden selbstverständlich auch Pferde. Vor allem beim Ausritt mit dem geliebten Pferd besteht jederzeit ein beträchtliches Unfallrisiko. Bei Personen- oder Sachschäden Dritter sind entsprechend hohe Schadensersatzansprüche oftmals die Folge. Um sich gegen derartige Gefahren wenigstens finanziell abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für Pferde, auch Pferdehaftpflicht genannt. Hierbei stellt sich im ersten Schritt natürlich die Frage, gegen welche Risiken man sich überhaupt versichern lassen möchte und ob eine Pferdehaftpflichtversicherung dann noch wirklich sinnvoll ist.

Warum benötigen Pferdehalter eine Haftpflichtversicherung für Pferde?

Grundsätzlich ist der Halter eines Pferdes für sämtliche Schäden verantwortlich, die sein Tier verursacht. Bricht beispielsweise ein Pferd während des Ausreitens aus und verursacht im Straßenverkehr einen Unfall, so muss letztlich der jeweilige Halter für den entstandenen Schaden aufkommen. Vor allem bei Personenschäden können die Kosten für den Halter explodieren. Über die private Haftpflichtversicherung sind Pferde nicht mitversichert. Daher benötigt jeder Pferdebesitzer eine spezielle Pferdehaftpflichtversicherung. Kann der Halter eine Haftpflicht für Pferde vorweisen, kommt diese aller Wahrscheinlichkeit nach für den entstandenen Personen- oder Sachschaden auf. Eine wichtige Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde hingegen aus Nachlässigkeit keine eigene Pferdehaftpflicht abgeschlossen, entstehen für den Halter oftmals immense Schadensersatzforderungen, die er laut gesetzlicher Haftpflicht als Verursacher zu zahlen hat. Da mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet wird, kann ein Unfall im Ernstfall zur Privatinsolvenz führen.

Bestandteile der Pferdehaftpflichtversicherung

Nicht ganz uninteressant ist es, dass bei einer Pferdehaftpflichtversicherung der Halter selbst mitversichert ist. Erleidet also der Halter bei einem seiner Ausritte einen körperlichen Schaden, springt die eigene Pferdehaftpflicht ebenfalls ein.

Selbst wenn neben dem Halter weitere Personen (fremde Reiter) ausreiten und dabei, aus welchen Gründen auch immer, verletzt werden oder anderweitig Schäden verursachen, greift die Pferdehaftpflicht.

Auch einen unerwünschten Deckakt des eigenen Pferdes sichert die Haftpflichtversicherung für Pferde finanziell ab. Ebenso sind sogenannte Mietsachschäden Bestandteil der Pferdehaftpflicht. Schließlich könnte das Pferd einen fremden und angemieteten Stall beschädigen und auf diese Weise entsprechende Kosten für den Halter verursachen.

Deckungssumme und Kündigung der Pferdehaftpflicht

Beim Abschluss einer Haftpflicht für Pferde ist die Deckungssumme von entscheidender Bedeutung. Eine zu niedrige Deckungssumme kann im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen. Wer jedoch eindeutig eine zu hohe Deckungssumme wählt, zahlt natürlich entsprechend hohe Versicherungsbeiträge. Dennoch sollten in Anbetracht der theoretisch möglichen Gefahren, die im Zusammenhang mit einer Pferdehaftpflichtversicherung stehen, einige Millionen Euro als Deckungssumme gewählt werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Versicherer oder einem seiner Vertreter persönlich beraten.

Wer eine Pferdehaftpflichtversicherung wieder kündigen möchte, muss bei den meisten Versicherern mindestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsdauer die Kündigung einreichen, da sich der Vertrag andernfalls automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.