Zahlt die Haftpflicht bei Schlüsselverlust / Schlüsseldiebstahl?

Schlüsselverlust in der PrivathaftpflichtGeht ein Schlüssel verloren oder wird er gestohlen, dann ist dies für den Besitzer immer eine ärgerliche und peinliche Angelegenheit. Obwohl ein Schlüssel als wichtiger Wertgegenstand meist sorgfältig verwahrt wird, so reicht oft schon eine kleine Unaufmerksamkeit, und der Schlüssel ist weg. Erfahrene Diebe brauchen meist nur Sekunden, um einen Schlüssel - z.B. aus einem Auto - zu stehlen. Auf der anderen Seite kann es natürlich auch vorkommen, dass der Schlüssel unbemerkt aus der Tasche fällt oder irgendwo liegenbleibt. Gehen bestimmte Schlüssel verloren, entstehen enorme Kosten durch neue Schlösser oder aufwendige Wiederbeschaffungsmaßnahmen. Doch kann man die Kosten für einen Schlüsselverlust bzw. -Diebstahl über seine Haftpflichtversicherung abwickeln?

Welchen Nutzen hat die Haftpflichtversicherung bei verlorenen Schlüsseln wirklich?

Die Frage, ob die Haftpflichtversicherung bei verlorenen oder gestohlenen Schlüsseln zahlt oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Versicherten müssen hier auf die vertraglichen Details achten, wenn sie sich für den Schadensfall absichern wollen. Grundsätzlich spielt es zunächst keine Rolle, ob der Schlüssel gestohlen wurde oder verloren gegangen ist - hier macht die Versicherung keinen Unterschied. Wohl aber spielt es eine wichtige Rolle, um welchen Schlüssel es sich handelt.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht bei Autoschlüsseln, Schließfachschlüsseln oder dergleichen. Auch eventuelle Folgeschäden durch den Schlüsselverlust des Versicherers sind ausgeschlossen. Die Privathaftpflicht zahlt auch dann nicht, wenn der eigene Hausschlüssel verloren geht. Wer den Schlüssel zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Haus verliert, der muss ggf. auf seine Hausratversicherung zurückgreifen, die aber wiederum nicht zahlt, wenn es sich um fremde Schlüssel handelt. Die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich erst dann, wenn ein Dritter durch den Schlüsselverlust geschädigt wird. Dies zu definieren, ist in der Praxis allerdings nicht immer ganz einfach.

Welcher Schlüsselverlust zählt als Schädigung Dritter?

Die Eingangsschlüssel eines Mehrfamilienhauses werden beispielsweise immer als fremde Schlüssel angesehen. Verliert man solch einen Haustürschlüssel, greift auch die Haftpflicht. Bei einem Wohnungsschlüssel einer Mietwohnungen wird es da schon etwas komplizierter. Ob die Haftpflichtversicherung hier einspringt, wird hier meist davon abhängig gemacht, ob der Mieter sein Schloss auswechseln darf oder nicht. Gestattet das der Vermieter, dann zahlt die Versicherung auch nicht. Denn wer einen separaten Schlüssel für die Wohnungstür hat, kann meist sein Schloss auswechseln. Wer aber den selben Schlüssel für Haus- und Wohnungstür verwendet, der kann nicht ohne Weiteres die Schlösser austauschen. In einem derartigen Fall ist man mit einer privaten Haftpflichtversicherung, finanziell gesehen, auf der sicheren Seite. Denn kommt ein Schlüssel einer Schließanlage abhanden, dann kann das durchaus einen Schaden von mehreren tausend Euro zur Folge haben.

Kann ein Vermieter die Kosten für den Austausch einer Schließanlage verlangen?

Nicht immer kann der Vermieter seinem Mieter die Kosten einer neuen Schließanlage aufbrummen. Verliert man z.B. auf einer Reise seinen Haustür- und Wohnungsschlüssel, kann der Vermieter den Schlossaustausch nicht mehr umlegen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass durch einen Schlüsselverlust oder -Diebstahl in einer anderen Stadt oder einem anderen Land keine Verbindung zur Wohnung hergestellt werden kann - es droht also keine unmittelbare Einbruchgefahr. Das Ganze sieht allerdings schon völlig anders aus, wenn der Schlüssel in der Nähe des Hauses gestohlen wurde oder verlorengegangen ist.

Das gleiche Problem entsteht, wenn der Besitzer nicht mehr genau weiß, wo und wie der Schlüssel abhandengekommen ist oder wenn zeitgleich die Papiere (wie z.B. der Ausweis) verschwunden sind. Dann ist die Gefahr eines Einbruchs logischerweise recht hoch und der Mieter muss die neuen Schlösser aus der eigenen Tasche zahlen - insofern er keine passende Haftpflichtversicherung vorweisen kann.

Die Haftpflicht zahlt nicht immer, wenn Dritte geschädigt werden

Ganz wichtig: In der Regel greift die private Haftpflichtversicherung nicht bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen. Wer also beim Nachbarn die Blumen gießen gehen soll und dabei dessen Schlüssel verliert, steht ohne Versicherungsschutz da, obwohl es sich um einen fremden Schlüssel handelt. An dieser Stelle sollten Versicherte genau hinschauen, bevor sie eine Versicherung abschließen, denn es gibt auch Haftpflichtversicherungen, bei denen typische Gefälligkeitsschäden fester Vertragsbestandteil sind.

Aber ganz davon abgesehen, ob die Haftpflicht bei Gefälligkeiten zahlt oder nicht, eine gesetzliche Pflicht zur Begleichung des Schadens hat auch der Verursacher nicht. Diese betrifft im Übrigen sämtliche Hilfsleistungen und den Umgang mit geliehenen Sachen, z.B. Schlüsseln.

Den eigenen Schlüsselverlust richtig versichern

Um beim Verlust des eigenen Wohnungsschlüssels nicht hilflos da zu stehen, können Versicherte einen sogenannten Wohnungsschutzbrief in Anspruch nehmen, den einige Versicherer ihren Kunden anbieten. Allerdings werden meist nur die Kosten für das Öffnen der Wohnung, nicht aber die Kosten für das Wechseln des Schlosses übernommen. Man sollte vor Vertragsabschluss also ganz genau darauf achten, bis zu welcher Summe die Versicherung zahlt und was die Versicherung überhaupt an Kosten übernimmt. Zahlt sie den Schlüsseldienst, das Auswechseln des Schlosses oder lediglich Notschlösser? Zahlt die Schlüsselversicherung auch die Folgeschäden des Verlustes von Schlüsseln, die beispielsweise bei einem Einbruch zustande kommen? Wer sich richtig versichern lassen will, muss nicht nur das Kleingedruckte lesen und dem Berater mit seinen Fragen löchern, sondern sich im Idealfall auch selbst genügend Wissen zur Schlüsselverlustversicherung anlesen.

Haftpflichtversicherung und Schlüsseldiebstahl

Wie bereits weiter oben erwähnt, gibt es im Grunde keinen Unterschied zwischen Schlüsselverlust und Schlüsseldiebstahl. Insofern die Haftpflicht einen Schaden abdeckt, z.B. beim Verlust eines Haustürschlüssels, dann greift sie auch bei Diebstahl des jeweiligen Schlüssels.

Wenn Sie wissen möchten, wie es bei Diebstählen anderer Gegenstände mit der Zahlungsbereitschaft der Haftpflichtversicherung aussieht, können Sie unter Zahlt die Haftpflicht bei Diebstahl weiterlesen.