Haftpflichtversicherung für Studenten / Studentenhaftpflicht

Haftpflichtversicherung für StudentenViele Studenten gehen irrtümlicherweise davon aus, dass sie in Sachen Haftpflicht noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Doch dies ist nicht immer der Fall. Denn Studenten, die schon vor der Studienzeit berufstätig waren, müssen eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Auch über die Studienzeit hinaus muss man sich natürlich selbst um eine ausreichende Versicherung kümmern. Oftmals wird noch davon ausgegangen, dass die Beiträge einer solchen Haftpflichtversicherung recht hoch sind. Doch auch die Versicherer wissen, dass Studenten lediglich über ein sehr eingeschränktes Budget verfügen. Dementsprechend niedrig sind die Versicherungsbeiträge für Studierende, die sich für eine eigene Haftpflichtabsicherung entscheiden.

Vorteile einer Haftpflichtversicherung für Studenten

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Studenten macht sich meist schon im ersten Schadensfall bezahlt. Auf jeden Fall sollte man bedenken, dass man ohne eine solche Versicherung mit seinem gesamten Vermögen haftet. Besitzt man als Student aktuell kein Geld, dann kann auch später noch (z.B. das Gehalt) gepfändet werden. Der gesamte Schaden muss also theoretisch aus eigener Tasche bezahlt werden. Besonders Studenten fehlt meist der nötige finanzielle Background, um Schadensersatzforderungen zu begleichen. Wer gerade mit dem Studium beginnt und mit anderen Problemen zu kämpfen hat, wird sich vielleicht nicht vor Augen führen, wie schnell Schadensersatzforderung eines Geschädigten entstehen können und wie lange man im Ernstfall dafür zahlen muss. Dabei muss der Fehler noch nicht einmal bei einem selbst liegen, damit es zu einem Schadensfall kommt. Zum Beispiel könnten Studenten dafür verantwortlich gemacht werden, wenn eine defekte Waschmaschine in der Studentenwohnung zu einer Überschwemmung im ganzen Haus führt. In die Pflicht wird man auch genommen, wenn man als Fahrradfahrer versehentlich einen Fußgänger rammt und diesen verletzt. In diesem Fall ist man zur Zahlung von Schmerzensgeld, Krankenhausaufenthalt und gegebenenfalls auch Verdienstausfall verpflichtet.

Um sich gegen diese und andere Schäden finanziell abzusichern, sollten nicht nur Studenten rechtzeitig eine private Haftpflicht abschließen. Eine preisgünstige Alternative für alle Studierenden stellt die sogenannte Studentenhaftpflicht dar. Diese spezielle Haftpflichtversicherung für Studenten ist nicht wirklich teuer und bietet eine ausreichende Absicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter, die sich aus den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ergeben.

Einschränkungen der Studentenhaftpflicht

Voraussetzung dafür, dass die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, ist ein nicht vorsätzlich herbeigeführter Schaden. Verursacht ein Versicherungsnehmer absichtlich (Vorsatz) einen Schaden, kommt die Haftpflicht für den Schaden selbstverständlich nicht auf.

Haftpflichtversicherung für Studenten keine Pflicht

Experten sind sich mittlerweile einig, dass die private Haftpflichtversicherung in Deutschland eigentlich eine Pflichtversicherung sein müsste. Doch bislang hat sich der Gesetzgeber noch nicht dazu durchgerungen, aus der freiwilligen privaten Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung zu machen. Daher kann jeder selbst entscheiden, ob er eine Haftpflicht abschließen möchte oder nicht. Um sich jedoch selbst vor einem möglichen finanziellen Ruin zu schützen, sollte jedoch auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Preislich ist die Höhe der Policen - vor allem bei der Haftpflichtversicherung - für Studenten im unteren Bereich angesiedelt. Es ist also bereits mit Zahlung geringer Beträge möglich, sich vor berechtigten sowie auch unberechtigten Schadensersatzforderungen Dritter zu schützen.

Welche Studenten müssen selbst eine Haftpflicht abschließen?

Abschließend sollte nur noch die Frage geklärt werden, welche Studenten überhaupt eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten, denn in der Regel sind Studenten noch in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern eingeschlossen. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Sohn oder die Tochter in der Zeit vor dem Studium bereits voll berufstätig war oder älter als 27 Jahre ist. In diesem Fall wird dem Studierenden geraten, sich selbst um den Abschluss einer freiwilligen privaten Haftpflichtversicherung beziehungsweise einer Studentenhaftpflicht zu kümmern. Wiederholt sollte angemerkt werden, dass der Abschluss solch einer Versicherung zwar freiwillig, aber dennoch überaus empfehlenswert ist.